§ 299a,b StGB – Antikorruption im Gesundheitswesen Außendienst wird aufgewertet

„Wer als Angehöriger eines Heilberufs…einen Vorteil für sich…annimmt, dass er bei der Verordnung…von Arzneimitteln…Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge…wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren…bestraft.“

So lautet das zum 04. Juni 2016 in Kraft getretene, aktualisierte Gesetz, das nun auch für niedergelassene Ärzte gilt. Klüngeleien zwischen Pharmaindustrie und Ärzten soll mit diesem Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden. Aber was bedeutet das für die Zukunft?

AWBs, Einladungen zu Fachkongressen und Sponsoring können weiterhin durchgeführt werden. Sollte jedoch als Gegenleistung eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erfolgen (Unrechtsvereinbarung), wird dies strafrechtliche Konsequenzen haben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes rückt die fachliche Beratungsqualität seitens der Pharmareferenten wieder stärker in den Fokus.
Ärzte erwarten hohe medizinische Kompetenz in der Diskussion mit dem Außendienstmitarbeiter und spüren dessen Begeisterung für das Produkt. Beratungsqualität ist der Schlüssel zum Erfolg, Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Arzt und Pharmareferent eine Selbstverständlichkeit.

Unsere Leihaußendienst-Mitarbeiter
werden nach unseren strengen GPS-Compliance-Richtlinien geschult. Somit sind sie bestens auf die Kernaufgabe, kompetenter Ansprechpartner für den Arzt zu sein, vorbereitet. Unsere Kunden vertrauen hier voll auf das GPS-Versprechen, gestützt durch das ISO-Zertifizierungssiegel. Sind Sie als Bewerber mit mehrjähriger Vertriebserfahrung bereit, jetzt umzudenken? Dann sind Sie genau richtig in unserem schlagkräftigen und kompetenten Außendienstteam.