AMNOG: Der Arzneimittelhammer

Amnog - der Arzneimittelhammer

2011 wurde die „Frühe Nutzenbewertung“ im Rahmen des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) eingeführt. Sechs Jahre danach fand jetzt durch den BPI der „AMNOG-Check“ statt. In der Betrachtung standen die Effekte der Nutzenbewertung und Preisfindung neuer patentgeschützter Arzneimittel auf den deutschen Arzneimittelmarkt und dessen Innovationskraft.

Ergebnis der empirischen Analyse ist, dass durch die fehlende Einführung oder sogar durch Marktaustritte von innovativen Arzneimitteln in Deutschland Patienten weniger Alternativen in der Therapie zur Verfügung stehen. In den ersten vier Jahren (2011 – 2015) waren nur noch 82 % der europäisch zugelassenen Arzneimittel verfügbar (vorher 98,5 %). Insgesamt sind mittlerweile 27 Präparate aus dem Markt ausgetreten, fast die Hälfte davon nach der „Frühen Nutzenbewertung“.

Prof. Volker Ulrich (Gesundheitsökonom, Universität Bayreuth) meinte dazu, dass fast ein Drittel der von der EMA zugelassenen AMNOG-fähigen Präparate nicht bzw. nicht mehr verfügbar seien. Nicht einmal im Falle einer positiven Nutzenbewertung mit „erheblichem“ oder „beträchtlichem“ Zusatznutzen und einem hohen therapeutischen Wert kommen die Medikamente schnell bei den Patienten an.

Der stellv. Hauptgeschäftsführer vom BPI, Herr Dr. Norbert Gerbsch, verlangt von der kürzlich neu gewählten Regierung in Deutschland, dass die als Mischpreise verhandelten Erstattungspreise über alle Subgruppen hinweg als wirtschaftlich gelten. Besonders wichtig ist es, dass den Patienten Arzneimittel mit einem Mehrnutzen schnell zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die gesamte Stellungnahme des BPI können Sie in den Nachrichten der BPI-Website nachlesen.

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Dr. med. Arnd Grosch
Dr. med. Arnd Grosch
Geschäftsführender Gesellschafter