EuGH Urteil: Deutsche Preisbindung für verschreibungs-pflichtige Arzneimittel gilt nicht für internationale Versandhandelsapotheken

Der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg hat am 19. Oktober 2016 entschieden, dass die bisherige Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (RX) in Deutschland gegen europäisches Recht verstößt, weil sie nach Ansicht des Gerichts eine Maßnahme mit gleicher Wirkung, wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung (nach Artikel 34 AEUV) zwischen den Mitgliedsstaaten der EU darstellt und nicht dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne des Artikels 36 AEUV dient, da eine flächendeckende Versorgung mit entsprechenden Arzneimitteln, vor allem in ländlichen Gegenden dadurch verhindert wird.
In der Folge bedeutet das Urteil, dass internationale Versandhandelsapotheken in Deutschland Rabatte für RX-Produkte anbieten können, während deutsche Apotheken sich nach wie vor an die national geltende Preisbindung halten müssen. Dadurch wird der Wettbewerb in diesem Arzneimittel-Segment für Apotheken hierzulande derart verzerrt, dass viele ländliche Apotheker um ihre Existenz fürchten.
Da deutsche Apotheker nicht gegen das Urteil des EuGH klagen können, antwortete die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit einer massiven Öffentlichkeitskampagne und fordert das sofortige Verbot des RX-Versandhandels in Deutschland.
Nachdem sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) laut der Rheinischen Post jetzt für ein Versandhandelsverbot einsetzt, reagierte der GKV-Spitzenverband prompt. Vizepräsident Johann Magnus von Stackelberg positioniert sich klar auf Seiten der Versandapotheken, durch die eine flächendeckende Arzneimittelversorgung, vor allem in ländlichen Gebieten mit schwächerer Infrastruktur, gewährleistet würde. Auch DocMorris, Europas größte Versandhandelsapotheke, kritisierte Gröhes Pläne scharf und kündigte massive Preisboni und Rabatte auf das hauseigene RX-Portfolio an.
Um einen wirklich sinnvollen und nachhaltigen Kompromiss für den Interessenkonflikt zu finden, ist jetzt die Politik in Deutschland gefragt. Eine Lösung zur allseitigen Zufriedenheit wird es voraussichtlich in mittelbarer Zukunft nicht geben.
Auch inwieweit sich das EuGH-Urteil nun tatsächlich auf das Konsumverhalten der Patienten auswirkt und wie dadurch die wirtschaftliche Lage der hiesigen Apotheken beeinflusst wird, bleibt abzuwarten.

Quellen:
Das Urteil des EuGH im Original-Text

Die Reaktionen der ABDA

Die Stellungnahme von Hermann Gröhe (CDU) in der Rheinischen Post

Die Reaktion von DocMorris

Die Pressemitteilung vom GKV-Spitzenverband